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	<title>Stellungnahme (EU) - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in RI Wiki</subtitle>
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		<id>https://wiki.atlaws.eu/index.php?title=Stellungnahme_(EU)&amp;diff=622&amp;oldid=prev</id>
		<title>Andreas.Czak: Die Seite wurde neu angelegt: „&#039;&#039;&#039;Stellungnahmen&#039;&#039;&#039; sind Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des Sekundärrechts der Union. Stellungnahmen werden in den in den Verträgen bestimmten Fällen von den Organen und sonstigen Einrichtungen der Union abgegeben. Sie sind in {{Art.|288|AEU|dejure}} AEUV als &#039;&#039;nicht rechtsverbindliche&#039;&#039; Rechtsak…“</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Stellungnahmen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sind &lt;a href=&quot;/index.php?title=Rechtsetzung_der_EU&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Rechtsetzung der EU (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Rechtsakte&lt;/a&gt; der &lt;a href=&quot;/index.php?title=Europ%C3%A4ische_Union&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Europäische Union (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Europäischen Union&lt;/a&gt; und als solche Teil des &lt;a href=&quot;/index.php?title=Europarecht&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Europarecht (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Sekundärrechts&lt;/a&gt; der Union. Stellungnahmen werden in den in &lt;a href=&quot;/index.php?title=Die_Vertr%C3%A4ge_(EUV/AEUV)&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Die Verträge (EUV/AEUV) (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;den Verträgen&lt;/a&gt; bestimmten Fällen von den Organen und sonstigen Einrichtungen der Union abgegeben. Sie sind in {{Art.|288|AEU|dejure}} &lt;a href=&quot;/index.php?title=AEU-Vertrag&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;AEU-Vertrag (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;AEUV&lt;/a&gt; als &amp;#039;&amp;#039;nicht rechtsverbindliche&amp;#039;&amp;#039; Rechtsak…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Stellungnahmen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sind [[Rechtsetzung der EU#Einteilung|Rechtsakte]] der [[Europäische Union|Europäischen Union]] und als solche Teil des [[Europarecht#Sekundärrecht|Sekundärrechts]] der Union. Stellungnahmen werden in den in [[Die Verträge (EUV/AEUV)|den Verträgen]] bestimmten Fällen von den Organen und sonstigen Einrichtungen der Union abgegeben. Sie sind in {{Art.|288|AEU|dejure}} [[AEU-Vertrag|AEUV]] als &amp;#039;&amp;#039;nicht rechtsverbindliche&amp;#039;&amp;#039; Rechtsakte definiert, obwohl an ihre Abgabe Rechtsfolgen geknüpft sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So können Rechtsakte, die nach den Verträgen „nach Stellungnahme“ eines Organs zu erlassen sind, nicht erlassen werden, wenn eine solche Stellungnahme nicht vorliegt. Entsprechend der Judikatur des [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshofes]] stellt dies jedoch keine versteckte Vetomöglichkeit dar, da die Abgabe einer Stellungnahme in angemessener Frist nicht verweigert werden kann. Liegt ein Fall des {{Art.|359|AEU|dejure}} Abs. 3 [[AEU-Vertrag|AEUV]] vor, ist auch vorgesehen, dass nach Ablauf einer Frist ein Verfahren auch eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, wenn die Stellungnahme in einer bestimmten Frist nicht vorgelegt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden sind zwei wichtige Bereiche genannt, in denen die Abgabe von Stellungnahmen vorgesehen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stellungnahmen im Verfahren zum Erlass von Rechtsakten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bereich, in dem die Abgabe von Stellungnahmen vorgesehen ist, ist das Rechtsetzungsverfahren, insbesondere das Gesetzgebungsverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Gesetzgebungsverfahren wirken insbesondere der [[Ausschuss der Regionen]] sowie der [[Wirtschafts- und Sozialausschuss]] durch Abgabe von Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren mit. In jenen Fällen, in denen Gesetzgebungsakte auch ohne Zustimmung des [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlaments]] erlassen werden können, kommt diesem ein Stellungnahmerecht zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anderen Organen, wie der [[Europäische Zentralbank|Europäischen Zentralbank]], kommt ein Stellungnahmerecht nur im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungsbereichs zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem formellen Stellungnahmerecht besteht auch die Möglichkeit, informell Stellung zu nehmen. Im Gegensatz zu einer informellen Stellungnahme werden die offiziell angenommenen Stellungnahmen im [[Amtsblatt der Europäischen Union]] verlautbart; ferner wird in der Präambel des jeweiligen Rechtsakts ausdrücklich auf die Stellungnahmen hingewiesen, die eingeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vertragsverletzungsverfahren ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Vertragsverletzungsverfahren}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In {{Art.|258|AEU|dejure}} [[AEU-Vertrag|AEUV]] vorgesehen, dass die [[Europäische Kommission|Kommission]] nach Anhörung des betreffenden Mitgliedstaates eine begründete Stellungnahme abzugeben hat, wenn nach ihrer Ansicht der Mitgliedstaat seinen europarechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Nur wenn der Mitgliedstaat den Forderungen der Kommission nicht innerhalb der von ihr gesetzten Frist nachkommt, kann die Kommission vor dem [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] eine Klage erheben. Ein ähnliches Vorfahren ist auch dann vorgesehen, wenn ein Mitgliedstaat einen anderen Mitgliedstaat wegen Verletzung der europarechtlichen Verpflichtungen belangen will: Nach {{Art.|259|AEU|dejure}} [[AEU-Vertrag|AEUV]] hat auch in diesem Fall die Kommission eine begründete Stellungnahme abzugeben. Gibt die Kommission ihre Stellungnahme nicht binnen drei Monaten ab, kann der Mitgliedstaat, der sich mit seiner Beschwerde an die Kommission gewandt hat, beim Europäischen Gerichtshof Klage erheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Rechtsetzung der Europäischen Union]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Typ von Rechtsakt der Europäischen Union]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Andreas.Czak</name></author>
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