Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/45/en: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Unlike the two-tier approach in Articles 2 and 3 of NIS2, classification under the NISG relies solely on § 24 NISG. This section also distinguishes between sectors with size thresholds and those without.“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:44 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
Anstelle eines zweistufigen Vorgehens, wie es in Art 2 und 3 der NIS-2-Richtlinie vorgesehen ist, ist für die Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung nach diesem Bundesgesetz '''ausschließlich''' § 24 NISG maßgeblich. Auch hier wird unterschieden zwischen Anlagen, die erst ab einer bestimmten Größe in den Anwendungsbereich fallen, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist.

Unlike the two-tier approach in Articles 2 and 3 of NIS2, classification under the NISG relies solely on § 24 NISG. This section also distinguishes between sectors with size thresholds and those without.