Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/10/de

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Der Begriff der "kritischen Infrastruktur" ist hingegen anlagenbezogen zu verstehen.[1] Es handelt sich dabei um "Objekte, Anlagen, Ausrüstung, Netze oder Systeme oder Teile eines Objekts, einer Anlage, Ausrüstung, eines Netzes oder eines Systems, die für die Erbringung eines wesentlichen Dienstes erforderlich sind" (Art 2 Z 4 CER-RL, vgl § 2 Z 5 RKEG-Entwurf).

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