Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/134/de

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  • Als Sonderregelung sind in Bezug auf das Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen (grundsätzlich) die nach DORA bestimmte Behörde auch nach CER-RL zuständige Behörden (Art 9 Abs 1 CER-RL).