Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/152/de
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Werden Verpflichtungen durch Stellen der öffentlichen Verwaltung nicht eingehalten, ist die Nichteinhaltung mit Bescheid festzustellen sowie eine angemessene Frist zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes anzuordnen. Wird dieser Zustand nicht fristgerecht hergestellt, ist die Nichteinhaltung der Verpflichtungen in einer allgemeinen Weise zu veröffentlichen (§ 23 RKEG-Entwurf).