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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 07:21 Uhr
Ziel ist einerseits eine systematische Informationsaufbereitung, das heißt ein Ansatz, der sowohl die Feinheiten der einzelnen Rechtsakte als auch Synergieeffekte zwischen diesen berücksichtigt, und andererseits eine zielgruppenspezifische Informationsaufbereitung, das heißt wie bei elektronischen Landkarten sollen Informationen genau in dem Detailgrad (der „Flughöhe“) abrufbar sein, auf der diese gerade benötigt werden.