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Nachricht im Original (Cybersecurity)
Die NIS2-Richtlinie bildet das Rückgrat der EU-Cybersicherheitsstrategie und zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu gewährleisten. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und erweitert den Anwendungsbereich auf 18 kritische Sektoren, darunter Energie, Gesundheit, Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten die Entwicklung nationaler Cybersicherheitsstrategien sowie eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Reaktion auf grenzüberschreitende Vorfälle. Unternehmen in den betroffenen Sektoren müssen strenge Risikomanagementmaßnahmen einführen und Sicherheitsvorfälle melden.

Die NIS2-Richtlinie bildet das Rückgrat der EU-Cybersicherheitsstrategie und zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU zu gewährleisten. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und erweitert den Anwendungsbereich auf 18 kritische Sektoren, darunter Energie, Gesundheit, Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten die Entwicklung nationaler Cybersicherheitsstrategien sowie eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Reaktion auf grenzüberschreitende Vorfälle. Unternehmen in den betroffenen Sektoren müssen strenge Risikomanagementmaßnahmen einführen und Sicherheitsvorfälle melden.