Translations:Cybersecurity/17/en: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RI Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „This directive complements the NIS2 Directive by specifically focusing on the physical and digital resilience of critical infrastructures. It obliges member states to identify critical entities and ensure their protection against cyber and physical threats.“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:22 Uhr

Information zur Nachricht (bearbeiten)
Zu dieser Nachricht ist keine Dokumentation vorhanden. Sofern du weißt, wo und in welchem Zusammenhang sie genutzt wird, kannst du anderen Übersetzern bei ihrer Arbeit helfen, indem du eine Dokumentation hinzufügst.
Nachricht im Original (Cybersecurity)
Diese Richtlinie ergänzt die NIS2-Richtlinie, indem sie sich speziell auf die physische und digitale Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen konzentriert. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, kritische Einrichtungen zu identifizieren und deren Schutz vor Cyber- und physischen Bedrohungen sicherzustellen.

This directive complements the NIS2 Directive by specifically focusing on the physical and digital resilience of critical infrastructures. It obliges member states to identify critical entities and ensure their protection against cyber and physical threats.