Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/9/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Die für die RL zentrale „'''kritische Einrichtung'''“ ist eine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat (MS) als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat (Art 2 Z 1 CER-RL). Es handelt sich dabei im wesentlichen um Unternehmen, die "'''wesentliche Dienste'''", dh Dienste, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, wichtiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit oder der Erhaltung der Umwelt von entscheidender Bedeutung sind (Art 2 Z 5 CER-RL.<ref name=":0">MwN ''Eisenmenger'', Ein neuer Rechtsrahmen für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) - unter Berücksichtigung der EU-Resilienz-Richtlinie, NVwZ 2023, 1203 (1204).</ref>

Die für die RL zentrale „kritische Einrichtung“ ist eine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat (MS) als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat (Art 2 Z 1 CER-RL). Es handelt sich dabei im wesentlichen um Unternehmen, die "wesentliche Dienste", dh Dienste, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, wichtiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit oder der Erhaltung der Umwelt von entscheidender Bedeutung sind (Art 2 Z 5 CER-RL.[1]

  1. MwN Eisenmenger, Ein neuer Rechtsrahmen für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) - unter Berücksichtigung der EU-Resilienz-Richtlinie, NVwZ 2023, 1203 (1204).