Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/27/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Die Kommission hat die Befugnis delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die CER-RL durch eine nicht erschöpfende Liste wesentlicher Dienste in den im Anhang genannten Sektoren und Teilsektoren zu ergänzen. Diese Liste ist von den zuständigen Behörden für die Zwecke einer Risikobewertung, die bis zum 17. Januar 2026 je nach Bedarf, mindestens aber alle vier Jahre, durchgeführt werden muss, zu verwenden (Art 5 Abs 1 CER-RL).

Die Kommission hat die Befugnis delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die CER-RL durch eine nicht erschöpfende Liste wesentlicher Dienste in den im Anhang genannten Sektoren und Teilsektoren zu ergänzen. Diese Liste ist von den zuständigen Behörden für die Zwecke einer Risikobewertung, die bis zum 17. Januar 2026 je nach Bedarf, mindestens aber alle vier Jahre, durchgeführt werden muss, zu verwenden (Art 5 Abs 1 CER-RL).