Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/33/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr
Die MS haben die entsprechenden Elemente der Risikobewertungen den kritischen Einrichtungen, gegebenenfalls über ihre zentralen Anlaufstellen, zur Verfügung zu stellen. Die MS haben außerdem sicherzustellen, dass die den kritischen Einrichtungen zur Verfügung gestellten Informationen ihnen bei der Durchführung ihrer Risikobewertungen (Artikel 12 CER-RL) und beim Ergreifen von Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Resilienz (Artikel 13 CER-RL) unterstützen (Art 5 Abs 3 CER-RL).