Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/35/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Art 5 CER-RL wird dabei primär durch § 10 RKEG-Entwurf zur "'''Risikoanalyse'''<ref>"'Risikoanalyse' [ist] der gesamte Prozess zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes eines Risikos, bei dem potenzielle Bedrohungen, Schwachstellen oder Gefahren für kritische Einrichtungen, die zu einem Sicherheitsvorfall führen können, ermittelt und analysiert und die durch den Sicherheitsvorfall verursachten potenziellen Verluste oder Störungen bei der Erbringung eines wesentlichen Dienstes samt Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden; im Zuge dieser Risikoanalyse werden sämtliche aus natürlichen Ursachen herrührenden oder vom Menschen verursachten Risiken, die zu einem Sicherheitsvorfall führen können, berücksichtigt" (§ 3 Z 8 RKEG-Entwurf). </ref> durch den*die Bundesminister*in für Inneres umgesetzt.

Art 5 CER-RL wird dabei primär durch § 10 RKEG-Entwurf zur "Risikoanalyse[1] durch den*die Bundesminister*in für Inneres umgesetzt.

  1. "'Risikoanalyse' [ist] der gesamte Prozess zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes eines Risikos, bei dem potenzielle Bedrohungen, Schwachstellen oder Gefahren für kritische Einrichtungen, die zu einem Sicherheitsvorfall führen können, ermittelt und analysiert und die durch den Sicherheitsvorfall verursachten potenziellen Verluste oder Störungen bei der Erbringung eines wesentlichen Dienstes samt Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden; im Zuge dieser Risikoanalyse werden sämtliche aus natürlichen Ursachen herrührenden oder vom Menschen verursachten Risiken, die zu einem Sicherheitsvorfall führen können, berücksichtigt" (§ 3 Z 8 RKEG-Entwurf).