Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/46/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
* die '''Zahl der Nutzer*innen''', die den von der betreffenden Einrichtung erbrachten wesentlichen Dienst in Anspruch nehmen
* das '''Ausmaß der Abhängigkeit''' anderer im Anhang festgelegten Sektoren und Teilsektoren von dem betreffenden wesentlichen Dienst
* die '''möglichen Auswirkungen''' von Sicherheitsvorfällen — hinsichtlich Ausmaß und Dauer — auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Tätigkeiten, die Umwelt, die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung
* den '''Marktanteil''' der Einrichtung auf dem Markt für wesentliche Dienste oder für die betreffenden wesentlichen Dienste
* das '''geografische Gebiet''', das von einem Sicherheitsvorfall betroffen sein könnte, einschließlich etwaiger grenzüberschreitender Auswirkungen, unter Berücksichtigung der Schwachstellen, die mit dem Grad der Isolierung bestimmter Arten geografischer Gebiete<ref>Zum Beispiel Inselregionen, abgelegene Regionen oder Berggebiete.</ref> verbunden sind
* die '''Bedeutung der Einrichtung''' für die Aufrechterhaltung des wesentlichen Dienstes in ausreichendem Umfang, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von alternativen Mitteln für die Erbringung des betreffenden wesentlichen Dienstes
 
Jeder MS hat der Kommission nach der Ermittlung der kritischen Einrichtungen (Art 6 Abs 1 CER-RL) unverzüglich folgende Informationen zu '''übermitteln''':
  • die Zahl der Nutzer*innen, die den von der betreffenden Einrichtung erbrachten wesentlichen Dienst in Anspruch nehmen
  • das Ausmaß der Abhängigkeit anderer im Anhang festgelegten Sektoren und Teilsektoren von dem betreffenden wesentlichen Dienst
  • die möglichen Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen — hinsichtlich Ausmaß und Dauer — auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Tätigkeiten, die Umwelt, die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung
  • den Marktanteil der Einrichtung auf dem Markt für wesentliche Dienste oder für die betreffenden wesentlichen Dienste
  • das geografische Gebiet, das von einem Sicherheitsvorfall betroffen sein könnte, einschließlich etwaiger grenzüberschreitender Auswirkungen, unter Berücksichtigung der Schwachstellen, die mit dem Grad der Isolierung bestimmter Arten geografischer Gebiete[1] verbunden sind
  • die Bedeutung der Einrichtung für die Aufrechterhaltung des wesentlichen Dienstes in ausreichendem Umfang, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von alternativen Mitteln für die Erbringung des betreffenden wesentlichen Dienstes

Jeder MS hat der Kommission nach der Ermittlung der kritischen Einrichtungen (Art 6 Abs 1 CER-RL) unverzüglich folgende Informationen zu übermitteln:

  1. Zum Beispiel Inselregionen, abgelegene Regionen oder Berggebiete.