Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/65/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr
Dieser Artikel wird durch § 15 RKEG-Entwurf umgesetzt. Resilienzmaßnahmen sind erstmalig innerhalb von zehn Monaten nach bescheidmäßiger Einstufung zu treffen und in einem Resilienzplan darzulegen.