Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/70/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Die Zuverlässigkeitsprüfungen müssen sich dabei mindestens der '''Identität der Person''', die einer Prüfung unterzogen wird, vergewissern und eine '''Strafregisterprüfung''' der Person in Bezug auf Straftaten, die für eine spezifische Position relevant sind, enthalten (Art 14 Abs 3 CER-RL).

Die Zuverlässigkeitsprüfungen müssen sich dabei mindestens der Identität der Person, die einer Prüfung unterzogen wird, vergewissern und eine Strafregisterprüfung der Person in Bezug auf Straftaten, die für eine spezifische Position relevant sind, enthalten (Art 14 Abs 3 CER-RL).