Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/73/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Kritische Einrichtungen haben der zuständigen Behörde Sicherheitsvorfälle, die die Erbringung wesentlicher Dienste erheblich stören oder erheblich stören könnten, unverzüglich zu '''melden''' (Art 15 Abs 1 CER-RL).

Kritische Einrichtungen haben der zuständigen Behörde Sicherheitsvorfälle, die die Erbringung wesentlicher Dienste erheblich stören oder erheblich stören könnten, unverzüglich zu melden (Art 15 Abs 1 CER-RL).