Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/78/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Die Meldungen müssen '''sämtliche verfügbaren Informationen''' enthalten, die erforderlich sind, damit die zuständige Behörde Art, Ursache und mögliche Folgen des Sicherheitsvorfalls nachvollziehen und ermitteln kann (Art 15 Abs 2 CER-RL).

Die Meldungen müssen sämtliche verfügbaren Informationen enthalten, die erforderlich sind, damit die zuständige Behörde Art, Ursache und mögliche Folgen des Sicherheitsvorfalls nachvollziehen und ermitteln kann (Art 15 Abs 2 CER-RL).