Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/79/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Auf der Grundlage dieser Information unterrichtet die entsprechende zuständige Behörde über die zentrale Anlaufstelle die '''zentralen Anlaufstellen''' anderer betroffener MS, sofern der Sicherheitsvorfall erhebliche Auswirkungen auf kritische Einrichtungen und die Aufrechterhaltung der Erbringung wesentlicher Dienste an einen oder mehrere andere MS oder in einem oder mehreren anderen MS hat oder haben könnte (Art 15 Abs 3 CER-RL).

Auf der Grundlage dieser Information unterrichtet die entsprechende zuständige Behörde über die zentrale Anlaufstelle die zentralen Anlaufstellen anderer betroffener MS, sofern der Sicherheitsvorfall erhebliche Auswirkungen auf kritische Einrichtungen und die Aufrechterhaltung der Erbringung wesentlicher Dienste an einen oder mehrere andere MS oder in einem oder mehreren anderen MS hat oder haben könnte (Art 15 Abs 3 CER-RL).