Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/80/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr
So bald wie möglich nach einer Meldung übermittelt die betreffende zuständige Behörde der betreffenden kritischen Einrichtung sachdienliche Folgeinformationen, unter anderem Informationen, die die wirksame Reaktion dieser kritischen Einrichtung auf den betreffenden Sicherheitsvorfall unterstützen könnten (Art 15 Abs 4 CER-RL).