Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/83/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
§ 8 Abs 1 RKEG-Entwurf konkretisiert diese Veröffentlichung von Sicherheitsvorfällen, die nach Anhörung der von einem Sicherheitsvorfall betroffenen kritischen Einrichtung erfolgen kann, um die Öffentlichkeit über Sicherheitsvorfälle zu unterrichten, sofern die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Verhütung oder zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen erforderlich ist oder die Offenlegung des Sicherheitsvorfalls auf sonstige Weise im öffentlichen Interesse liegt.

§ 8 Abs 1 RKEG-Entwurf konkretisiert diese Veröffentlichung von Sicherheitsvorfällen, die nach Anhörung der von einem Sicherheitsvorfall betroffenen kritischen Einrichtung erfolgen kann, um die Öffentlichkeit über Sicherheitsvorfälle zu unterrichten, sofern die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Verhütung oder zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen erforderlich ist oder die Offenlegung des Sicherheitsvorfalls auf sonstige Weise im öffentlichen Interesse liegt.