Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/134/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
* Als Sonderregelung sind in Bezug auf das Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen (grundsätzlich) die nach [[Special:MyLanguage/Digital Operational Resilienec Act (DORA)|DORA]] bestimmte Behörde auch nach CER-RL zuständige Behörden (Art 9 Abs 1 CER-RL).
  • Als Sonderregelung sind in Bezug auf das Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen (grundsätzlich) die nach DORA bestimmte Behörde auch nach CER-RL zuständige Behörden (Art 9 Abs 1 CER-RL).