Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/142/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Zuständige Behörden können dabei die Übermittlung von '''Informationen''' zur Beurteilung, ob die Maßnahmen zur Gewährleistung der Resilienz den Anforderungen entsprechen, und Nachweisen der wirksamen Umsetzung dieser Maßnahmen (einschließlich der Ergebnisse eines externen Audits) verlangen (Art 21 Abs 2 CER-RL).

Zuständige Behörden können dabei die Übermittlung von Informationen zur Beurteilung, ob die Maßnahmen zur Gewährleistung der Resilienz den Anforderungen entsprechen, und Nachweisen der wirksamen Umsetzung dieser Maßnahmen (einschließlich der Ergebnisse eines externen Audits) verlangen (Art 21 Abs 2 CER-RL).