Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/148/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr
Die Verwaltungsstrafen werden daher durch § 22 RKEG-Entwurf umgesetzt und liegen in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden.