Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/149/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr
Eine mit einer Geldstrafe bis zu 50 000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 100 000 Euro, verbundene Übertretung besteht bspw für die fehlende Bekanntgabe einer Kontaktstelle/Ansprechperson oder die fehlende Übermittlung der Risikoanalyse oder des Resilienzplans (§ 22 Abs 1 RKEG-G).