Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/149/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:27 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Eine mit einer '''Geldstrafe''' '''bis zu 50 000 Euro''', im Wiederholungsfall bis zu 100 000 Euro, verbundene Übertretung besteht bspw für die fehlende Bekanntgabe einer Kontaktstelle/Ansprechperson oder die fehlende Übermittlung der Risikoanalyse oder des Resilienzplans (§ 22 Abs 1 RKEG-G).

Eine mit einer Geldstrafe bis zu 50 000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 100 000 Euro, verbundene Übertretung besteht bspw für die fehlende Bekanntgabe einer Kontaktstelle/Ansprechperson oder die fehlende Übermittlung der Risikoanalyse oder des Resilienzplans (§ 22 Abs 1 RKEG-G).