Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/38/en: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:36 Uhr

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Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Bei der Ermittlung hat er die Ergebnisse der Risikobewertung durch die MS und seine Strategie zu berücksichtigen. Art 6 Abs 2 CER-RL listet drei Kriterien für die Ermittlung:

In identifying them, it must consider the results of the risk assessment by the Member States and its strategy. Art 6 para 2 CER-D lists three criteria for identification: