Translations:Critical Entities‘ Resilience Directive (CER)/62/en: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RI Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „Critical entities must have and apply a '''resilience plan''' or an equivalent document describing these measures (Art 13 para 2 CER-D).“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 08:39 Uhr

Information zur Nachricht (bearbeiten)
Zu dieser Nachricht ist keine Dokumentation vorhanden. Sofern du weißt, wo und in welchem Zusammenhang sie genutzt wird, kannst du anderen Übersetzern bei ihrer Arbeit helfen, indem du eine Dokumentation hinzufügst.
Nachricht im Original (Critical Entities‘ Resilience Directive (CER))
Die kritischen Einrichtungen müssen dabei über einen '''Resilienzplan''' oder ein gleichwertiges Dokument, in dem diese Maßnahmen beschrieben werden, verfügen und diesen anwenden (Art 13 Abs 2 CER-RL).

Critical entities must have and apply a resilience plan or an equivalent document describing these measures (Art 13 para 2 CER-D).