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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 09:40 Uhr

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Nachricht im Original (Cyber Resilience Act (CRA))
Der Cyber Resilience Act (CRA) folgt dem Ziel der Erhöhung der Cybersicherheit mit einheitlichen Cybersicherheitsanforderungen bei Produkten mit digitalen Elementen, vor allem bei Hard- und Software. Der CRA gibt vor, dass künftig '''alle vernetzen Produkte''' '''das''' '''CE-Kennzeichen''' tragen müssen. Das CE-Kennzeichen vermittelt nach außen, dass das vernetzte Produkt einen hinreichenden Schutz vor Cybergefahren gewährleistet.<ref>https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/10/cyber-resilience-act.html</ref>

Der Cyber Resilience Act (CRA) folgt dem Ziel der Erhöhung der Cybersicherheit mit einheitlichen Cybersicherheitsanforderungen bei Produkten mit digitalen Elementen, vor allem bei Hard- und Software. Der CRA gibt vor, dass künftig alle vernetzen Produkte das CE-Kennzeichen tragen müssen. Das CE-Kennzeichen vermittelt nach außen, dass das vernetzte Produkt einen hinreichenden Schutz vor Cybergefahren gewährleistet.[1]