Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/21/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 09:40 Uhr
Händler ist, wer Teil der Lieferkette ist und ein Produkt mit digitalen Elementen auf dem Unionsmarkt bereitstellt, ohne die Eigenschaften der Ware zu verändern. Hersteller und Einführer sind ausgenommen (Art 3 Z 17 CRA).