Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/22/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 09:40 Uhr

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Nachricht im Original (Cyber Resilience Act (CRA))
'''Importeur''' ist, wer ein Produkt mit digitalen Elementen einer außerhalb der Union befindende Person, Organisation oder Behörde erstmals am Unionsmarkt in Verkehr bringt (Art 3 Z 16 CRA).

Importeur ist, wer ein Produkt mit digitalen Elementen einer außerhalb der Union befindende Person, Organisation oder Behörde erstmals am Unionsmarkt in Verkehr bringt (Art 3 Z 16 CRA).