Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/22/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 09:40 Uhr
Importeur ist, wer ein Produkt mit digitalen Elementen einer außerhalb der Union befindende Person, Organisation oder Behörde erstmals am Unionsmarkt in Verkehr bringt (Art 3 Z 16 CRA).