Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/24/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 09:40 Uhr

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Nachricht im Original (Cyber Resilience Act (CRA))
Die Definition lässt eine Klassifizierung aufgrund objektiver Gesichtspunkte durch Außenstehende nur eingeschränkt zu. So wird es bei der Qualifizierung eher darauf ankommen ob die juristische Person im Rahmen der internen Zielsetzung eine Open-Source-Stewardship für ein Produkts annimmt. Nach Art 25 kann die Kommission durch delegierte Rechtsakte Sicherheitsbescheinigungen für Open Source Software erlassen, diesbezüglich sind Stand Oktober 2024 keine Details bekannt. Art 9 CRA sieht vor, dass die „Open Source Community“ als Stakeholder bei der Durchführung der Verordnung von der Kommission zu konsultieren ist. So sind neben den wirtschaftlichen Vorteilen des Stwardships auch konkrete Gestaltungsmöglichkeiten verbrieft.

Die Definition lässt eine Klassifizierung aufgrund objektiver Gesichtspunkte durch Außenstehende nur eingeschränkt zu. So wird es bei der Qualifizierung eher darauf ankommen ob die juristische Person im Rahmen der internen Zielsetzung eine Open-Source-Stewardship für ein Produkts annimmt. Nach Art 25 kann die Kommission durch delegierte Rechtsakte Sicherheitsbescheinigungen für Open Source Software erlassen, diesbezüglich sind Stand Oktober 2024 keine Details bekannt. Art 9 CRA sieht vor, dass die „Open Source Community“ als Stakeholder bei der Durchführung der Verordnung von der Kommission zu konsultieren ist. So sind neben den wirtschaftlichen Vorteilen des Stwardships auch konkrete Gestaltungsmöglichkeiten verbrieft.