Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/46/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 09:40 Uhr
Liegt aufgrund einer Schwachstelle ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko vor, müssen Importeure unverzüglich die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten unterrichten, in denen sie das Produkt vertreiben.