Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/57/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 09:40 Uhr
- Bei Standardprodukten kann der Hersteller von Hard- und Softwareprodukten die Konformitätsbewertung selbst auf der Grundlage eines internen Kontrollverfahrens gemäß Modul A durchführen.
- Alternativ können auch die Zertifizierungsschemata der Module B+C, oder Modul H freiwillig durchgeführt werden (Art 21 Abs 1 CRA)