Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/33/en: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „According to Art 13(18), the '''information''' specified in Annex II must be provided.“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 09:59 Uhr

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Nachricht im Original (Cyber Resilience Act (CRA))
Gem Art 13 Abs 18 sind die '''Informationen''' des Annex II zu erteilen.

According to Art 13(18), the information specified in Annex II must be provided.