Translations:Cyber Resilience Act (CRA)/45/en: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Importers must indicate their name, registered trade name or registered trademark, and contact address on the product or its packaging.“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:01 Uhr

Information zur Nachricht (bearbeiten)
Zu dieser Nachricht ist keine Dokumentation vorhanden. Sofern du weißt, wo und in welchem Zusammenhang sie genutzt wird, kannst du anderen Übersetzern bei ihrer Arbeit helfen, indem du eine Dokumentation hinzufügst.
Nachricht im Original (Cyber Resilience Act (CRA))
Importeure müssen ihren Namen, eingetragenen Handelsnamen oder eingetragene Marke sowie ihre Kontaktadresse auf dem Produkt oder dessen Verpackung angeben.

Importers must indicate their name, registered trade name or registered trademark, and contact address on the product or its packaging.