Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/4/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
Für beide gilt der jeweils höhere Betrag.
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|Eindämmung von Bedrohungen in Schlüsselsektoren (ErwGr 1 NIS2-RL)
|Ist von den MS bis zum 17. Oktober 2024 umzusetzen (nicht erfolgt)
|Pflichten in Bezug auf das Cybersicherheitsrisikomanagement (<abbr>Art</abbr> 20 ff NIS2-RL) sowie Berichtspflichten (<abbr>Art</abbr> 23 NIS2-RL) für betroffene Einrichtungen
|Verschwiegenheitsklauseln
|Behördliche Anweisungen und Anordnungen. Auch Anordnung der Aussetzung der Tätigkeit ist möglich. (Art 32 NIS2-RL)
|-
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|Vorschriften und Pflichten zum Austausch von Cybersicherheitsinformationen (<abbr>Art</abbr> 29 ff NIS2-RL)
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|Leitungsorgane können persönlich haften (Art 20 NIS2-RL)
|}

Für beide gilt der jeweils höhere Betrag. |- |Eindämmung von Bedrohungen in Schlüsselsektoren (ErwGr 1 NIS2-RL) |Ist von den MS bis zum 17. Oktober 2024 umzusetzen (nicht erfolgt) |Pflichten in Bezug auf das Cybersicherheitsrisikomanagement (Art 20 ff NIS2-RL) sowie Berichtspflichten (Art 23 NIS2-RL) für betroffene Einrichtungen |Verschwiegenheitsklauseln |Behördliche Anweisungen und Anordnungen. Auch Anordnung der Aussetzung der Tätigkeit ist möglich. (Art 32 NIS2-RL) |- | | |Vorschriften und Pflichten zum Austausch von Cybersicherheitsinformationen (Art 29 ff NIS2-RL) | |Leitungsorgane können persönlich haften (Art 20 NIS2-RL) |}