Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/55/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
Einrichtungen welche aufgrund sektorspezifischer unionsrechtlicher Rechtsakte verpflichtet sind, entweder eigene Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen oder erhebliche Cybersicherheitsvorfälle zu melden, hiernach zumindest ein gleichwertiges Cybersicherheitsniveau gewährleisten müssen,  und die Gleichwertigkeit per Verordnung festgestellt wurde (§ 27 NISG). Das könnte etwa auf Einrichtungen zutreffen welche der [[Special:MyLanguage/Digital Operational Resilienec Act (DORA)|DORA]] unterworfen sind.

Einrichtungen welche aufgrund sektorspezifischer unionsrechtlicher Rechtsakte verpflichtet sind, entweder eigene Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen oder erhebliche Cybersicherheitsvorfälle zu melden, hiernach zumindest ein gleichwertiges Cybersicherheitsniveau gewährleisten müssen, und die Gleichwertigkeit per Verordnung festgestellt wurde (§ 27 NISG). Das könnte etwa auf Einrichtungen zutreffen welche der DORA unterworfen sind.