Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/77/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
§ 32 Abs 2 NISG legt den betroffenen Einrichtungen auf, ein dem bestehenden Risiko angemessenes Sicherheitsniveau der Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten, was den risikobasierten Ansatz bei der Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen unterstreicht.

§ 32 Abs 2 NISG legt den betroffenen Einrichtungen auf, ein dem bestehenden Risiko angemessenes Sicherheitsniveau der Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten, was den risikobasierten Ansatz bei der Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen unterstreicht.