Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/81/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr
Die Maßnahmen sollen auf einem gefahrenübergreifenden Ansatz beruhen und sowohl die Cybersicherheit als auch die physische Sicherheit berücksichtigen (§ 32 Abs 2 Z 2 NISG).