Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/93/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
* Verantwortlichkeit: Die Unternehmensleitung (zB Vorstand, Geschäftsführung) ist für die Billigung und Überwachung der Umsetzung von Risikomanagement-Verpflichtungen verantwortlich.
* Persönliche Haftung: Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen können Leitungsorgane persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
* Schulungspflicht: Leitungsorgane sind verpflichtet, an Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen und diese auch ihren Mitarbeitenden anzubieten.
* Kompetenzerweiterung: Ziel der Schulungen ist es, ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Cybersicherheitsrisiken sowie entsprechende Managementpraktiken zu vermitteln.
* Präventiver Ansatz: Durch die Stärkung der Kompetenzen auf Leitungsebene soll Gefahren im Bereich der Cybersicherheit vorgebeugt werden.
  • Verantwortlichkeit: Die Unternehmensleitung (zB Vorstand, Geschäftsführung) ist für die Billigung und Überwachung der Umsetzung von Risikomanagement-Verpflichtungen verantwortlich.
  • Persönliche Haftung: Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen können Leitungsorgane persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
  • Schulungspflicht: Leitungsorgane sind verpflichtet, an Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen und diese auch ihren Mitarbeitenden anzubieten.
  • Kompetenzerweiterung: Ziel der Schulungen ist es, ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Cybersicherheitsrisiken sowie entsprechende Managementpraktiken zu vermitteln.
  • Präventiver Ansatz: Durch die Stärkung der Kompetenzen auf Leitungsebene soll Gefahren im Bereich der Cybersicherheit vorgebeugt werden.