Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/96/de: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RI Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
FuzzyBot (Diskussion | Beiträge)
Neue Version von externer Quelle importiert
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr

Information zur Nachricht (bearbeiten)
Zu dieser Nachricht ist keine Dokumentation vorhanden. Sofern du weißt, wo und in welchem Zusammenhang sie genutzt wird, kannst du anderen Übersetzern bei ihrer Arbeit helfen, indem du eine Dokumentation hinzufügst.
Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
Der Begriff "Leitungsorgans" beschreibe eine oder mehrere natürliche Personen welche nach Gesetz, Satzung oder Vertrag zur Führung der Geschäfte einer Einrichtung oder innerhalb der Einrichtung zur Überwachung der Geschäftsführung berufen sind (§ 3 Abs 1 Z 11 NISG). Einrichtung und Leitungsorgan können eine Personeneinheit bilden, so etwa ein*e Bundesminister*in.<ref>326/ME XXVII. GP - Ministerialentwurf - Anlage_2 https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ME/326/fname_1621121.pdf S 6</ref> Die Definition zielt darauf ab, die tatsächliche Leitungs- und Geschäftsführungsebene zu erfassen (grundsätzlich Vorstand, Geschäftsführer*in oder Aufsichtsrat). Vertretungsbefugnis etabliert sohin kein Leitungsorgan.<ref>326/ME XXVII. GP - Ministerialentwurf - Anlage_2 https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ME/326/fname_1621121.pdf S 7</ref>

Der Begriff "Leitungsorgans" beschreibe eine oder mehrere natürliche Personen welche nach Gesetz, Satzung oder Vertrag zur Führung der Geschäfte einer Einrichtung oder innerhalb der Einrichtung zur Überwachung der Geschäftsführung berufen sind (§ 3 Abs 1 Z 11 NISG). Einrichtung und Leitungsorgan können eine Personeneinheit bilden, so etwa ein*e Bundesminister*in.[1] Die Definition zielt darauf ab, die tatsächliche Leitungs- und Geschäftsführungsebene zu erfassen (grundsätzlich Vorstand, Geschäftsführer*in oder Aufsichtsrat). Vertretungsbefugnis etabliert sohin kein Leitungsorgan.[2]

  1. 326/ME XXVII. GP - Ministerialentwurf - Anlage_2 https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ME/326/fname_1621121.pdf S 6
  2. 326/ME XXVII. GP - Ministerialentwurf - Anlage_2 https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ME/326/fname_1621121.pdf S 7