Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/109/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
Die Meldung unverzüglich, spätestens jedoch '''binnen 24 Stunden''' als Frühwarnung erfolgen, gefolgt von einer detaillierteren Meldung '''innerhalb von 72 Stunden''' und einem Abschlussbericht innerhalb '''eines Monats''' nach der Meldung. Sofern einen Monats nach der Meldung der Cybersicherheitsvorfall noch andauert, ist der Abschlussbericht als Fortschrittsbericht zu formulieren und der Abschlussbericht einen Monat nach Bewältigung des Cybersicherheitsvorfalls zu übermitteln.

Die Meldung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden als Frühwarnung erfolgen, gefolgt von einer detaillierteren Meldung innerhalb von 72 Stunden und einem Abschlussbericht innerhalb eines Monats nach der Meldung. Sofern einen Monats nach der Meldung der Cybersicherheitsvorfall noch andauert, ist der Abschlussbericht als Fortschrittsbericht zu formulieren und der Abschlussbericht einen Monat nach Bewältigung des Cybersicherheitsvorfalls zu übermitteln.