Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/153/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
* DSGVO: Die DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessen sind. Dies bedeutet, dass Unternehmen die potenziellen Risiken für personenbezogene Daten bewerten und basierend darauf Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffskontrollen und Datensicherungen implementieren. (Art 24, 32 DSGVO)
* NIS2-RL: NIS2-RL verlangt von Unternehmen, ein Risikomanagement für ihre Netz- und Informationssysteme zu betreiben, das sich an den potenziellen Cyberrisiken orientiert. Es geht um die Gewährleistung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Systemen und Informationen. Organisationen müssen Maßnahmen wie Netzwerksicherheitskontrollen, Bedrohungserkennungssysteme und Notfallpläne implementieren. (Art 21 NIS2-RL)
  • DSGVO: Die DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessen sind. Dies bedeutet, dass Unternehmen die potenziellen Risiken für personenbezogene Daten bewerten und basierend darauf Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffskontrollen und Datensicherungen implementieren. (Art 24, 32 DSGVO)
  • NIS2-RL: NIS2-RL verlangt von Unternehmen, ein Risikomanagement für ihre Netz- und Informationssysteme zu betreiben, das sich an den potenziellen Cyberrisiken orientiert. Es geht um die Gewährleistung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Systemen und Informationen. Organisationen müssen Maßnahmen wie Netzwerksicherheitskontrollen, Bedrohungserkennungssysteme und Notfallpläne implementieren. (Art 21 NIS2-RL)