Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/172/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:32 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
Wird der Cybersicherheitsbehörde im Zuge ihrer Aufsicht erkennbar, dass eine wesentliche oder wichtige Einrichtung ihren Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz nicht nachkommt hat diese entsprechend § 39 Abs 1 bis 4 vorzugehen.

Wird der Cybersicherheitsbehörde im Zuge ihrer Aufsicht erkennbar, dass eine wesentliche oder wichtige Einrichtung ihren Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz nicht nachkommt hat diese entsprechend § 39 Abs 1 bis 4 vorzugehen.