Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/48/en: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „operating in sectors listed in Annexes 1 and 2 of the NISG are deemed important entities under § 42(2) NISG.“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 10:44 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
, die in den in den Anlagen 1 und 2 NISG genannten Sektoren tätig sind, gelten jedenfalls als wichtige Einrichtungen im Sinne des § 42 Abs 2 NISG.

operating in sectors listed in Annexes 1 and 2 of the NISG are deemed important entities under § 42(2) NISG.