Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/172/en: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „If the cybersecurity authority determines during supervision that an essential or important entity is not fulfilling its obligations under this federal law, it must proceed in accordance with § 39(1–4) NISG.“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 12:49 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
Wird der Cybersicherheitsbehörde im Zuge ihrer Aufsicht erkennbar, dass eine wesentliche oder wichtige Einrichtung ihren Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz nicht nachkommt hat diese entsprechend § 39 Abs 1 bis 4 vorzugehen.

If the cybersecurity authority determines during supervision that an essential or important entity is not fulfilling its obligations under this federal law, it must proceed in accordance with § 39(1–4) NISG.