Translations:Network and Information Security Directive (NIS2-RL)/180/en: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 12:49 Uhr

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Nachricht im Original (Network and Information Security Directive (NIS2-RL))
§ 45 Abs 1 bis 3 NISG enthält einen Katalog an Verwaltungsübertretungen welche folgendermaßen zu sanktionieren sind:

§ 45(1–3) NISG lists administrative offences subject to the following sanctions: