Translations:Digital Operational Resilienec Act (DORA)/8/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 13:04 Uhr

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Nachricht im Original (Digital Operational Resilienec Act (DORA))
Im Verhältnis zur NIS2-RL nimmt DORA eine besondere Stellung ein, da sie gemäß ErwGr 16 DORA als lex specialis gilt und somit Vorrang vor NIS2-RL hat. Diese Vorrangstellung von DORA bedeutet, dass für Finanzunternehmen primär die DORA-Vorschriften maßgeblich sind. In Bereichen, in denen NIS2-RL spezifischere Regelungen als DORA vorsieht, gelten diese NIS2-Vorschriften ergänzend zu DORA. Die Implementierung von DORA und Umsetzungsgesetzgebung zu NIS2 hat auch Auswirkungen auf nationale Regularien und Anforderungsvorgaben. Bestehende nationale Vorschriften (Oktober 2024 ist die NIS2-RL in Österreich noch nicht umgesetzt), sie diese beachtlich.

Im Verhältnis zur NIS2-RL nimmt DORA eine besondere Stellung ein, da sie gemäß ErwGr 16 DORA als lex specialis gilt und somit Vorrang vor NIS2-RL hat. Diese Vorrangstellung von DORA bedeutet, dass für Finanzunternehmen primär die DORA-Vorschriften maßgeblich sind. In Bereichen, in denen NIS2-RL spezifischere Regelungen als DORA vorsieht, gelten diese NIS2-Vorschriften ergänzend zu DORA. Die Implementierung von DORA und Umsetzungsgesetzgebung zu NIS2 hat auch Auswirkungen auf nationale Regularien und Anforderungsvorgaben. Bestehende nationale Vorschriften (Oktober 2024 ist die NIS2-RL in Österreich noch nicht umgesetzt), sie diese beachtlich.