Translations:Digital Operational Resilienec Act (DORA)/14/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 13:04 Uhr

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Nachricht im Original (Digital Operational Resilienec Act (DORA))
Außerhalb des Anwendungsbereichs stehen zudem gemäß Art 2 Abs 3 (a) Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne von Art 3 Abs 2 der Richtlinie 2011/61/EU, (b) Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Sinne von Art 4 der Richtlinie 2009/138/EG, (c) Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die Altersversorgungssysteme mit insgesamt weniger als 15 Versorgungsanwärtern betreiben, (d) gemäß den Artikeln 2 und 3 der Richtlinie 2014/65/EU ausgenommene natürliche oder juristische Personen, (e) Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen handelt, sowie (f) Postgiroämter im Sinne von Art 2 Abs 5 Z 3 der Richtlinie 2013/36/EU.

Außerhalb des Anwendungsbereichs stehen zudem gemäß Art 2 Abs 3 (a) Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne von Art 3 Abs 2 der Richtlinie 2011/61/EU, (b) Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Sinne von Art 4 der Richtlinie 2009/138/EG, (c) Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die Altersversorgungssysteme mit insgesamt weniger als 15 Versorgungsanwärtern betreiben, (d) gemäß den Artikeln 2 und 3 der Richtlinie 2014/65/EU ausgenommene natürliche oder juristische Personen, (e) Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen handelt, sowie (f) Postgiroämter im Sinne von Art 2 Abs 5 Z 3 der Richtlinie 2013/36/EU.