Translations:Digital Operational Resilienec Act (DORA)/26/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 13:04 Uhr

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Nachricht im Original (Digital Operational Resilienec Act (DORA))
Zur Unterstützung der Finanzunternehmen bei der Umsetzung dieser Anforderungen haben die Europäischen Aufsichtsbehörden mehrere technische Regulierungsstandards veröffentlicht. Diese umfassen ua Vorgaben zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement sowie vereinfachte Risikomanagement-Rahmen für Kleinstunternehmen. Weitere RTS spezifizieren die Kriterien für die Klassifizierung von IKT-Vorfällen und Cyberbedrohungen, sowie die Wesentlichkeitsschwellen und Anforderungen an die Meldungen schwerwiegender Vorfälle. Meldung und Einstufung über IKT-bezogene Vorfälle ist mithilfe der harmonisierten '''Standardvorlagen''' durchzuführen.<ref>''European Banking Authority'', Joint Technical Standards on major incident reporting, https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/operational-resilience/joint-technical-standards-major-incident-reporting (abgerufen 22. 1. 2025).</ref> Die zuständigen Behörden, an die gemeldet werden muss, unterscheiden sich von denen der NIS2-RL. Eine klare Festlegung und unternehmensinterne Kommunikation der Meldepflichten und der empfangenden Stellen ist wichtig.

Zur Unterstützung der Finanzunternehmen bei der Umsetzung dieser Anforderungen haben die Europäischen Aufsichtsbehörden mehrere technische Regulierungsstandards veröffentlicht. Diese umfassen ua Vorgaben zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement sowie vereinfachte Risikomanagement-Rahmen für Kleinstunternehmen. Weitere RTS spezifizieren die Kriterien für die Klassifizierung von IKT-Vorfällen und Cyberbedrohungen, sowie die Wesentlichkeitsschwellen und Anforderungen an die Meldungen schwerwiegender Vorfälle. Meldung und Einstufung über IKT-bezogene Vorfälle ist mithilfe der harmonisierten Standardvorlagen durchzuführen.[1] Die zuständigen Behörden, an die gemeldet werden muss, unterscheiden sich von denen der NIS2-RL. Eine klare Festlegung und unternehmensinterne Kommunikation der Meldepflichten und der empfangenden Stellen ist wichtig.

  1. European Banking Authority, Joint Technical Standards on major incident reporting, https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/operational-resilience/joint-technical-standards-major-incident-reporting (abgerufen 22. 1. 2025).