Translations:Digital Operational Resilienec Act (DORA)/34/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 13:04 Uhr

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Nachricht im Original (Digital Operational Resilienec Act (DORA))
Ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen ist, dass Finanzunternehmen ein stets aktuelles Informationsregister führen müssen, welches Informationen zu allen ausgelagerten IKT-Prozessen enthält. Dieses Register beinhaltet die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sowie die Einordnung der Prozesse als kritisch oder nicht kritisch. Auf Anfrage müssen diese Informationen den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen Finanzunternehmen jährlich Bericht erstatten über die Anzahl neuer Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern, die bereitgestellten Dienstleistungen und Funktionen sowie über die Art der vertraglichen Vereinbarungen. Finanzunternehmen sind außerdem verpflichtet, geplante neue Vereinbarungen bezüglich kritischer Funktionen oder Veränderungen des Status einer Funktion als „kritisch“ den Behörden zeitnah zu melden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen ist, dass Finanzunternehmen ein stets aktuelles Informationsregister führen müssen, welches Informationen zu allen ausgelagerten IKT-Prozessen enthält. Dieses Register beinhaltet die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sowie die Einordnung der Prozesse als kritisch oder nicht kritisch. Auf Anfrage müssen diese Informationen den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen Finanzunternehmen jährlich Bericht erstatten über die Anzahl neuer Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern, die bereitgestellten Dienstleistungen und Funktionen sowie über die Art der vertraglichen Vereinbarungen. Finanzunternehmen sind außerdem verpflichtet, geplante neue Vereinbarungen bezüglich kritischer Funktionen oder Veränderungen des Status einer Funktion als „kritisch“ den Behörden zeitnah zu melden.